Trägerschaft der Friedhöfe im Schwesternkirchverhältnis
22. April 2024
Die Einführung der gemeinsamen Verwaltung für unsere drei Schwesterkirchgemeinden wirkt sich auch auf die Friedhöfe aus.
Vorab – die Betreuung der Friedhöfe bleibt unverändert weiterhin bei den entsprechenden Verwaltungsmitarbeiterinnen, den Friedhofsmitarbeitern und der individuellen ehrenamtlichen Unterstützung vor Ort.
Die Änderungen betreffen die Trägerschaft (= rechtliche Zugehörigkeit) und somit die Abrechnung der entsprechenden Dienstleistungen.
Seit 01.01.2024 ist die Ev.-Luth. Emmauskirchgemeinde Großhartmannsdorf Träger aller Friedhöfe des Schwesterkirchverhältnisses inklusive der Mitarbeiter. Dies betrifft somit die Friedhöfe der Kirchgemeinden Kreuztanne bei Sayda und Brand-Erbisdorf – Lichtenberg – Weißenborn. Alle Rechte und Pflichten im Bezug auf die Friedhöfe gehen auf Großhartmannsdorf über.
Ab Mai ändert sich der Rechnungsabsender der Friedhofsrechnungen auf die Emmauskirchgemeinde statt der bisherigen Kirchgemeinde.
Wundern Sie sich deshalb bitte nicht über den Rechnungsabsender bei der nächsten Friedhofsrechnung.In den Schaukästen der Friedhöfe gibt es ebenfalls noch einen entsprechenden Aushang.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Dorit Weitzmann Leitende Verwaltungsmitarbeiterin im Schwesterkirchverhältnis